DTC Gutachten

Mit DTC sicher unterwegs!
Auf den 1. Januar 2014 ist das Fahren mit Licht am Tag in der Schweiz Pflicht. Eine Umprogrammierung der Serienelektronik ist teilweise möglich, die Nachrüstung von Tagfahrleuchten eine Option. Verordnungen ändern laufend. In Zusammenarbeit mit dem DTC (Dynamic Test Center AG) helfen Spezialisten den tuner.ch Kunden weiter – zwecks Vermeidung von Ärger mit Polizei und Verkehrsämtern / Motorfahrzeugkontrollen. 
Nach der in 2006 inkraft getretenen Verordnung zur Eintragungspflicht aerodynamischer Anbauteile trat auf April 2010 die ASTRA Verordnung zum sog. Chiptuning inkraft, welche bei sämtlichen leistungsbeeinflussenden Änderungen an der Motorelektronik eine Typengenehmigung erforderlich machte. 
Wie können Tuningteile (nachträglich) vorgeführt werden? Was wird eingetragen – und was allenfalls dazu benötigt? Nachweise, Genehmigungen, Gutachten, Einzelabnahmen? Wir beraten Sie gern!

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